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Erbrecht

Ein Erbfall bringt oft nicht nur Trauer, sondern auch viele rechtliche Fragen mit sich. Wir begleiten Erblasser bei der Testamentsgestaltung und Erben bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Testamentsgestaltung

Ein klar formuliertes Testament verhindert spätere Streitigkeiten unter den Erben. Wir beraten Sie zu Testierfähigkeit, Formvorschriften, Vermächtnissen, Erbeinsetzung und Möglichkeiten wie dem Berliner Testament für Ehepaare.

Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteil

Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge, die nicht immer dem tatsächlichen Willen des Erblassers entspricht. Auch enterbte Angehörige haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Pflichtteil. Wir prüfen für Sie, welche Ansprüche bestehen und wie sie durchgesetzt werden können.

Erbengemeinschaft und Nachlassauseinandersetzung

Sind mehrere Personen Erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Häufig kommt es hier zu Meinungsverschiedenheiten über die Verteilung des Nachlasses. Wir vertreten Ihre Interessen bei der Auseinandersetzung und, falls erforderlich, auch gerichtlich.

Unsere Leistungen im Erbrecht

  • Erstellung und Prüfung von Testamenten
  • Beratung zu Pflichtteilsansprüchen
  • Vertretung bei Erbstreitigkeiten
  • Klärung von Nachlassverbindlichkeiten
  • Unterstützung bei der Ausschlagung einer Erbschaft

Erbschaftsteuer

Auch steuerliche Aspekte spielen im Erbfall eine Rolle. Wir zeigen Ihnen frühzeitig Gestaltungsmöglichkeiten auf, mit denen sich die Erbschaftsteuerlast im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten reduzieren lässt.

Fragen zu Ihrer persönlichen Situation?

Wir beraten Sie gerne individuell — vereinbaren Sie ein Erstgespräch.